AGB
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) „360 GRAD-TEAM“ ist die gemeinsam genutzte Marke zweier rechtlich und wirtschaftlich selbstständiger Unternehmen:
a) 360 GRAD-TEAM – DAS ORIGINAL, vertreten durch Marcel Weidlich, Rödlitzer Straße 22, 09394 Hohndorf, USt-IdNr. DE 323 974 479
b) pixacon – 360 GRAD-TEAM, vertreten durch Christian Leischner, Neustädter Straße 4, 08223 Grünbach/Vogtl., USt-IdNr. DE 198 088 588
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Aufträge, die der Auftraggeber mit einem der beiden in Absatz 1 genannten Unternehmen schließt.
(3) Vertragspartner und „Auftragnehmer“ im Sinne dieser AGB ist im Einzelfall stets dasjenige der beiden Unternehmen, das das Angebot abgibt beziehungsweise den Auftrag bestätigt und die Rechnung stellt. Nur dieses Unternehmen wird Partei des jeweiligen Vertrags. Eine gemeinsame oder gesamtschuldnerische Haftung beider Unternehmen für Verträge des jeweils anderen besteht nicht.
(4) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(5) Sie werden mit Annahme des Angebots oder mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil und gelten auch für künftige Aufträge mit demselben Auftragnehmer. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird widersprochen. Sie werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Leistungen und Begriffsbestimmung
(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen der visuellen Medienproduktion, insbesondere Businessfotografie, 360°-Panoramarundgänge und virtuelle Touren, Matterport-3D-Scans (digitale Zwillinge) sowie FPV-Drohnenvideos. FPV-Drohnenflüge werden stets kurzweilig geschnitten ausgeliefert.
(2) „Arbeitsergebnisse“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer erstellten Werke und Leistungsergebnisse, unabhängig von Form und Medium, insbesondere Lichtbilder und Lichtbildwerke, Video- und Filmaufnahmen, 360°-Rundgänge, virtuelle Touren sowie Matterport-3D-Modelle, jeweils in analoger oder digitaler Form.
(3) Hat der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen zur Gestaltung erteilt, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
§ 3 Vertragsschluss und Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistung zustande.
(2) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig den Zugang zu den Aufnahmeorten sicher und benennt die erforderlichen Ansprechpartner. Bei Aufnahmen auf nicht öffentlich zugänglichem Gelände stellt er die erforderlichen Betretungs- und Aufnahmegenehmigungen sicher.
(3) Der Auftraggeber versichert, an allen übergebenen Vorlagen die erforderlichen Rechte zu besitzen. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
§ 4 Besondere Bedingungen für Drohnen- und FPV-Leistungen
(1) Drohnen- und FPV-Flüge sind witterungsabhängig. Bei ungeeigneten Bedingungen, insbesondere Niederschlag, Wind oder Sichtbehinderung, sowie bei behördlichen oder gesetzlichen Flugbeschränkungen wird ein Ausweichtermin vereinbart. Eine hierdurch bedingte Verschiebung löst kein Ausfallhonorar aus und begründet keine Schadensersatzansprüche.
(2) Der Auftragnehmer führt Flüge im Rahmen der jeweils geltenden luftrechtlichen Vorschriften durch. Erforderliche behördliche Aufstiegserlaubnisse oder Sondergenehmigungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, gesondert beauftragt und vergütet.
§ 5 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Arbeitsergebnissen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
(2) Die Arbeitsergebnisse sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers zum vertraglich vorausgesetzten Zweck bestimmt.
(3) Die Einräumung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. Der Umfang der Rechte richtet sich nach dem vertraglich vorausgesetzten Zweck (§ 31 Abs. 5 UrhG). Im Zweifel wird ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt.
(4) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. Bis dahin ist eine Nutzung nur widerruflich gestattet.
(5) Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung der Arbeitsergebnisse an Dritte sowie ihre Verbreitung in öffentlich zugänglichen Netzwerken, Online-Datenbanken oder Archiven, die nicht dem internen Gebrauch des Auftraggebers dienen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(6) Der Besteller eines Bildnisses hat ohne Zustimmung des Auftragnehmers kein Recht, das Bildnis zu vervielfältigen oder zu verbreiten. § 60 UrhG wird insoweit abbedungen.
§ 6 Bearbeitung und Integrität der Arbeitsergebnisse
(1) Das ausgelieferte Bild- und Videomaterial sowie alle weiteren Arbeitsergebnisse dürfen vom Auftraggeber ohne vorherige Absprache und ohne anschließende schriftliche Einwilligung des jeweiligen Fotografen beziehungsweise Videografen nicht verändert, beschnitten, umgestaltet oder aus ihrem inhaltlichen Zusammenhang gelöst werden.
(2) Untersagt sind insbesondere nachträgliche Farb-, Helligkeits- und Retuschebearbeitungen, Beschnitte, Montagen sowie das Hinzufügen oder Entfernen von Bildbestandteilen und jede sonstige Bearbeitung oder Umgestaltung im Sinne des § 23 UrhG.
(3) Diese Verpflichtung gilt unabhängig vom Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte und folgt aus § 39 Abs. 1 sowie den §§ 14 und 23 UrhG. Geringfügige Anpassungen, denen der Urheber nach Treu und Glauben zustimmen müsste (§ 39 Abs. 2 UrhG), bleiben unberührt.
(4) Eine erteilte Einwilligung zur Bearbeitung entbindet den Auftraggeber nicht von einer vereinbarten Pflicht zur Urhebernennung.
§ 7 Urhebernennung
(1) Bei jeder Verwertung der Arbeitsergebnisse kann der Auftragnehmer als Urheber genannt werden. Bei digitaler Speicherung ist der Name des Urhebers so mit den Daten zu verknüpfen, dass er bei Wiedergabe, Übertragung und öffentlicher Zugänglichmachung erhalten bleibt.
(2) Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zur Forderung von Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt dieser 50 Prozent der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden nachzuweisen, bleibt unberührt.
§ 8 Eigenwerbung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Arbeitsergebnisse zu eigenen Werbe- und Referenzzwecken zu nutzen, insbesondere im eigenen Portfolio, auf der Website und in sozialen Medien, soweit der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Interesse schriftlich widerspricht.
§ 9 Bereitstellung und Hosting von 360°-Touren und Matterport-Modellen
(1) 360°-Rundgänge, virtuelle Touren und Matterport-Modelle werden in der Regel als eingebetteter Link (iFrame) bereitgestellt und auf den Systemen des Auftragnehmers oder eines beauftragten Dienstleisters gehostet.
(2) Das Hosting ist eine laufende Leistung. Es wird gemäß Angebot vergütet, mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und Verlängerung um jeweils zwölf Monate, sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
(3) Bei Beendigung des Hostings oder bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die betreffenden Inhalte offline zu nehmen. Ein Anspruch auf Herausgabe der zugrunde liegenden Projektdateien besteht nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
§ 10 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung erfolgt als Stunden- oder Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale.
(2) Nebenkosten, insbesondere Reise- und Anfahrtskosten, Spesen sowie Material-, Labor- und Lizenzkosten, trägt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Das Rechnungsdatum entspricht dem Lieferdatum.
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Arbeitsergebnisse Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt).
§ 11 Leistungsstörungen und Ausfallhonorar
(1) Wird ein Auftrag aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt, steht ihm ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 Prozent der vereinbarten Vergütung zu.
(2) Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, sind 30 Prozent der vereinbarten Vergütung als Ausfallhonorar zu zahlen. Bei Rücktritt innerhalb von zwei Wochen vor dem Termin beträgt das Ausfallhonorar 50 Prozent, bei Rücktritt innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin oder unmittelbar davor 100 Prozent. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
(3) Verzögert sich die Durchführung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, oder durch höhere Gewalt, kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
(4) Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, trägt er die hierdurch entstehenden Mehrkosten. Der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Arbeiten bleibt bestehen.
§ 12 Abnahme und Mängelrüge
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von sechs Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Arbeitsergebnisse als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei der Untersuchung nicht erkennbar waren. Die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB bleibt unberührt.
§ 13 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eine zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
(4) Der Auftragnehmer bewahrt Rohdaten sorgfältig auf und ist berechtigt, diese nach zwei Jahren zu löschen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden im Rahmen der Auftragsabwicklung gespeichert und vertraulich behandelt. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter 360grad-team.com.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.